Hausordnung für die Nutzung des Schillerhäusl

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Das Vereinshaus Schillerhäusl steht den Mitgliedern des Vereins zur Nutzung zur
Verfügung. Gäste dürfen nur in Begleitung eines Mitglieds das Vereinshaus betreten.
1.2. Jedes Mitglied ist für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich und hat
sicherzustellen, dass auch seine Gäste diese Regeln befolgen.
1.3. Das Vereinshaus ist sauber und ordentlich zu halten. Jeder Benutzer ist verpflichtet,
seinen Bereich nach der Nutzung zu reinigen, aufzuräumen und in den vorgefundenen
Zustand zu hinterlassen.

2. Nutzung der Räume
2.1.Der Raum desVereinshauses (aka Schillerhäusl) darf nur für Vereinszwecke genutzt
werden. Private Feiern und Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch
den Vorstand gestattet.
2.2. Die Nutzung von Räumen ist im Voraus über den Buchungskalender über die website
https://www.stadtteilfreunde.at zu buchen.
2.3. Jede Veranstaltung muss bis spätestens 00:00 Uhr beendet sein, um eine
ordnungsgemäße Schließung des Hauses zu gewährleisten.

3. Verhalten im Vereinshaus
3.1. Lärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere ab 20:00 Uhr ist auf die
Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
3.2. Rauchen ist im Vereinshaus nicht gestattet.
3.3. Der Konsum von Alkohol ist in Maßen erlaubt. Übermäßiger Alkoholkonsum und
daraus resultierendes unangemessenes Verhalten sind untersagt.

4. Sicherheit und Verantwortung
4.1. Jedes Mitglied ist für die Sicherheit und Ordnung im Vereinshaus verantwortlich. Bei
Verlassen des Hauses ist sicherzustellen, dass alle Fenster bzw. Türen geschlossen und
alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sind.
4.2. Offenes Feuer, einschließlich Kerzen und sonstiger brennender Gegenstände, ist im
Vereinshaus nicht erlaubt.
4.3. Im Notfall sind die im Vereinshaus ausgehängten Notrufnummern. Erste-Hilfe-
Materialien befinden sich im Eingangsbereich.

5. Haftung
5.1. Der Verein übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände der Mitglieder und
Gäste.
5.2. Schäden am Vereinshaus oder dessen Inventar sind unverzüglich dem Vorstand zu
melden. Verursachte Schäden sind vom Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung
zu tragen.

6. Schlussbestimmungen
6.1. Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
6.2. Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
6.3. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Hausordnung behält
sich der Vorstand vor, Mitglieder von der Nutzung des Vereinshauses auszuschließen.
Wir danken allen Mitgliedern und Gästen für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, unser
Vereinshaus zu einem angenehmen und sicheren Ort für alle zu machen.

Der Vorstand